Abstract:
An der Schnellkupplung (1) sind als Hydraulikkupplungen federbelastete Flachdichtkupplungen mit ineinandergreifenden Muffen- und Steckerteilen (2, 3) vorgesehen. Das Muffenteil (2) jeder Flachdichtkupplung ist mit einem nach außen hervorspringenden Umfangsflansch (14) in einer entsprechenden Umfangsnut an einer Montageöffnung für das Muffenteil (2) an der fest montierten Tragplatte (4) derart paßgenau versenkt befestigt, daß es mit seiner flachen Stirnseite (17) in einer gemeinsamen Ebene mit der Kupplungsseite (18) der Tragplatte (4) abschließt. Außerdem sind die Steckerteile (3) der Flachdichtkupplungen an der beweglichen Tragplatte (5) starr befestigt und ragen von dieser so weit hervor, daß die beiden Tragplatten (4, 5) in der Kupplungsstellung der Flachdichtkupplungen dicht aneinanderliegen. Die Schnellkupplung baut hierdurch besonders kompakt und läßt sich ohne Leckverluste auch unter Druck einwandfrei ein- und auskuppeln. Durch die absolut starre Befestigung sowohl der Muffenteile (2) als auch der Steckerteile (3) an den zugehörigen beiden Tragplatten (4, 5) werden sowohl beim Ein- und Auskuppeln als auch in der Kupplungsstellung jegliche Querbeanspruchungen von den ineinandergreifenden Kupplungsteilen der Flachdichtkupplungen ferngehalten, was insbesondere bei einem Einsatz solcher Schnellkupplungen in der Landwirtschaft und unter rauhen Umgebungsbedingungen von besonderem Vorteil ist.