Abstract:
Es wird ein Leuchtdiodenchip angegeben, der eine Vorrichtung zum Schutz vor Überspannungen, kurz ESD-Schutzvorrichtung (2), aufweist. Die ESD-Schutzvorrichtung (2) ist in einen Träger (3) integriert, auf der sich die Halbleiterschichtenfolge (1) des Leuchtdiodenchips befindet, und beruht auf einer speziellen Dotierung bestimmter Bereiche dieses Trägers (3). Beispielsweise ist die ESD-Schutzvorrichtung (2) als Zener-Diode ausgebildet, die mit der Halbleiterschichtenfolge (1) mittels einer elektrischen Leiterstruktur (5) verbunden ist.
Abstract:
Ein Kunststoffgehäuse (2) ist auf einem Trägerelement (1) angeordnet und mit einer Aussparung (3) versehen, in der ein optoelektronisches Bauelement (12) angeordnet wird. Auf der von dem Trägerelement (1) abgewandten Seite besitzt die Aussparung (3) eine Öffnung (9) nach außen, die mit einer transparenten Abdeckung versehen sein kann. Eine oder mehrere Strukturen (5, 6) können an dem Kunststoffgehäuse (2) vorgesehen werden, um die Abdeckung und/oder optische Komponenten relativ zu dem optoelektronischen Bauelement auszurichten.
Abstract:
Die Erfindung beschreibt einen LED-Halbleiterkörper (1) mit einer Anzahl von mindestens zwei strahlungserzeugenden aktiven Schichten (2, 3), die jeweils eine Durchlassspannung (ULED) aufweisen, wobei die Anzahl der aktiven Schichten derart an eine Betriebsspannung (UB) angepasst ist, dass die an einem zu den aktiven Schichten (2, 3) in Serie geschalteten Vorwiderstand (10) abfallende Spannung (UW) höchstens so groß ist wie eine am LED-Halbleiterkörper (1) abfallende Spannung (UH). Ferner beschreibt die Erfindung verschiedene Verwendungen des LED-Halbleiterkörpers (1).
Abstract:
Bei einem LED-Array mit mehreren strahlungsemittierenden Halbleiterchips (2), die jeweils eine Strahlungsauskoppelfläche (5) aufweisen, wobei die von den Halbleiterchips (2) emittierte Strahlung (4) im wesentlichen durch die Strahlungsauskoppelfläche (5) ausgekoppelt wird, und einem für die emittierte Strahlung (4) transparenten Abdeckkörper (8) weist der transparente Abdeckkörper (8) auf einer Oberfläche, die den Strahlungsauskoppelflächen (5) der Halbleiterchips (2) zugewandt ist, eine oder mehrere Leiterbahnen (9, 10) aus einem für die emittierte Strahlung (4) transparenten leitfähigen Material auf, und die Halbleiterchips (2) weisen jeweils mindestens einen elektrischen Kontakt (7) an der Strahlungsauskoppelfläche (5) auf, der mit der Leiterbahn (9, 10) oder mit mindestens einer der mehreren Leiterbahnen (9, 10) verbunden ist. Mindestens ein Lumineszenz-Konversionsstoff ist in dem transparenten Abdeckkörper (8) enthalten und/oder in einer Schicht (11) auf den Abdeckkörper (8) und/oder die Halbleiterchips (2) aufgebracht.
Abstract:
Eine Lumineszenzdiode enthält einen in eine Vergußmasse (3) eingebetteten, auf einem Trägerkörper (1) befestigten strahlungsemittierenden Halbleiterchip (4), und einen Linsenkörper (2), wobei der Trägerkörper (1) Silizium oder eine Keramik und der Linsenkörper (2) ein Glas enthält. Die Vergußmasse (3) ist vorzugsweise von dem Trägerkörper (1) und dem Linsenkörper (2) umschlossen und enthält vorteilhaft keine Polymere, die empfindlich gegen ultravioletten Strahlung sind.
Abstract:
Vorgeschlagen wird ein optoelektronisches Bauelement (1) mit einer elektromagnetische Strahlung emittierenden und/oder empfangenden Halbleiteranordnung (4), die auf einem Träger (22) angeordnet ist, der thermisch leitend mit einem Kühlkör-per (12) verbunden ist, und mit externen elektrischen Anschlüssen (9), die mit der Halbleiteranordnung (4) verbunden sind, wobei die externen elektrischen Anschlüsse (9) elektrisch isoliert auf dem Kühlkörper (12) mit Abstand zu dem Träger (22) angeordnet sind. Dadurch ergibt sich ein optimiertes Bauelement hinsichtlich der Verlustwärmeabfuhr und der Lichtabstrahlung sowie der elektrischen Kontaktierung und Packungsdichte in Modulen.
Abstract:
Bei einer Einrichtung zur Erzeugung eines gebündelten Lichtstroms ist vorgesehen, dass eine Lichtquelle, bestehend aus einer Leuchtdioden-Matrix (1, 2, 3), vorgesehen ist, dass zwischen der Lichtquelle und einer Lichtaustrittsöffnung (9, 18) eine optische Einrichtung zur Bündelung und Streuung des von den Leuchtdioden erzeugten Lichts angeordnet ist, dass die Einrichtung zur Bündelung und Streuung einen gitterförmigen Reflektor (5) umfasst, der jeweils für einen Matrixpunkt einen Lichtkanal bildet, dessen Wände (6) reflektierend sind, und dass das der Lichtquelle (1, 2, 3) zugewandte Ende jeweils eines Lichtkanals eine Sammellinse (4) enthält.
Abstract:
Bei einer oberflächenmontierbaren Lumineszenzdiode mit einem Chipgehäuse, das einen Leiterrahmen (16) aufweist und einem auf dem Leiterrahmen (16) angeordneten und mit diesem in elektrischen Kontakt stehenden Halbleiterchip (22), der einen aktiven, strahlungsemittierenden Bereich enthält, ist erfindungsgemäß der Leiterrahmen (16) durch eine biegsame Mehrlagenschicht (12, 14) gebildet.
Abstract:
Die Erfindung beschreibt einen Leiterrahmen für ein oberflächenmontierbares strahlungsemittierendes Bauelement, vorzugsweise ein Lichtemissionsdiodenbauelement mit mindestens einem Chipanschlussbereich und mindestens einem externen Anschlussstreifen, wobei der Leiterrahmen eben gebildet ist und zwischen dem Chipanschlussbereich und dem externen Anschlussstreifen ein Verformungselement, vorzugsweise ein Federelement, angeordnet ist, das eine elastische oder plastische Verformung des Leiterrahmens in der Ebene des Leiterrahmens ermöglicht. Weiterhin wird ein Gehäuse, ein oberflächenmontierbares Bauelement und eine Anordnung mit einer Mehrzahl solcher Bauelemente angegeben.
Abstract:
Die Erfindung beschreibt einen Leiterrahmen für ein oberflächenmontierbares strahlungsemittierendes Bauelement, vorzugsweise ein Lichtemissionsdiodenbauelement mit mindestens einem Chipanschlussbereich und mindestens einem externen Anschlussstreifen, wobei der Leiterrahmen eben gebildet ist und zwischen dem Chipanschlussbereich und dem externen Anschlussstreifen ein Verformungselement, vorzugsweise ein Federelement, angeordnet ist, das eine elastische oder plastische Verformung des Leiterrahmens in der Ebene des Leiterrahmens ermöglicht. Weiterhin wird ein Gehäuse, ein oberflächenmontierbares Bauelement und eine Anordnung mit einer Mehrzahl solcher Bauelemente angegeben.