Abstract:
The present invention relates to a lure for the oral administration of veterinary medicaments based on an appetising and edible material comprising: - an aromatic formulation enclosing: at least one aromatic composition A with an essentially masking function with respect to the medicament under consideration, and at least one aromatic composition B with an essentially appetising function with respect to the animal under consideration, - and, optionally, an excipient-vehicle. Application to the pharmacotherapy of animals.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Unterstützung des Fahrers beim Fahren entlang einer seitlich begrenzten Fahrbahn (23). Unterstützungsmittel (19) ermitteln eine Sollfahrspur und rufen einen selbsttätigen Lenkeingriff in Abhängigkeit von einer die Abweichung zwischen einer tatsächlichen Istfahrspur des Fahrzeugs und der Sollfahrspur beschreibenden Abweichungsgrδße hervor. Zur Durchführung des selbsttätigen Lenkeingriffs wird eine einen einzustellenden Zusatzsolllenkwinkel und/oder ein einzustellendes Zusatzsoll - lenkmoment (Zsoll) beschreibende Solllenkgröße (Ssoll) ermittelt, die zur Einstellung des Zusatzsolllenkwinkels bzw. des Zusatz soll lenkmoment s (Zsoll) durch eine Stelleinrichtung (22) verwendet wird. Die Art des selbsttätigen Lenkeingriffs hängt dabei davon ab, ob der Betrag der Abweichungsgröße größer ist als der Betrag wenigstens eines vorgegebenen Abweichungsschwellenwerts oder nicht.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Geschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass anhand von digitalen Kartendaten ein vom voraus liegenden Streckenabschnitt abhängiger Höchstgeschwindigkeitsverlauf (100) ermittelt wird. Weiterhin wird erfindungsgemäß eine Begrenzung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs abhängig vom ermittelten Höchstgeschwindigkeitsverlauf (100) derart vorgenommen, dass eine vorgegebene Grenzgeschwindigkeit (201, 301, 401, 501) nicht unterschritten wird, selbst wenn diese größer als eine Geschwindigkeit des Höchstgeschwindigkeitsverlaufs (100) ist.