Abstract:
Leistungselektronisches Schaltmodul (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltzellen (2) an Ihren Polen derart verschaltet sind, dass zwei Ausgangsklemmen (12) gebildet sind. System mit mindestens zwei leistungselektronischen Schaltmodulen (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die leistungselektronischen Schaltmodule (1) an den zugehörigen Ausgangsklemmen (12) über zwei in Serie geschaltete Induktivitäten (L1, L2) seriell miteinander verbunden sind und der Verbindungspunkt der beiden in Serie geschalteten Induktivitäten (L1, L2) einen Systemausgangsanschluss (P) bildet.