Abstract:
Verfahren zur Prüfung der Zugspannung in Zugelementen (22.1, 22.2) eines Zugelementstrangs, wobei eine Messlehre (100) zum Einsatz kommt, die zum Einspannen zwischen zwei Zugelementen (22.1, 22.2) des Zugelementstrangs ausgelegt ist. Es wird ein Fixpunkt (M) an einem stationären Punkt festgelegt. Dann wird die Messlehre (100) horizontal zwischen zwei vertikal verlaufenden Längenabschnitten der beiden Zugelemente (22.1, 22.2) des Zugelementstrangs eingespannt. Dann wird ermittelt, ob ein Referenzpunkt (M1) der Messlehre (100) sich in Bezug zu dem festgelegten Fixpunkt (M) in horizontaler Richtung verschoben hat, wobei eine solche Verschiebung in horizontaler Richtung abhängig ist von einer Differenz der Zugspannungen (F1, F2) in den beiden Zugelementen (22.1, 22.2).
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (100) und ein Verfahren zum Durchführen einer Belastungsprüfung in einer Aufzugsanlage (10), die eine Aufzugskabine (11) und ein Gegengewicht (12) umfasst, die mittels Tragmitteln (13) miteinander verbunden sind. Weiterhin umfasst die Aufzugsanlage (10) eine Antriebsbremse (18), um die Aufzugskabine (11) bei einer Abwärtsfahrt anhalten zu können. Die Vorrichtung (100) umfasst ein Verbindungselement (102) zum Befestigen an dem Gegengewicht (12), ein Element mit Federeigenschaften (103) und ein Spannzeug (101) zum Installieren in der Aufzugsanlage (10). Ein Punkt des Spannzeugs (101) ist über das Element mit Federeigenschaften (103) an einem stationären Punkt (P1) der Aufzugsanlage (10) fixierbar. Ein anderer Punkt des Spannzeugs (101) ist über das Verbindungselement (102) mit dem Gegengewicht (12) verbindbar, wobei das Spannzeug (101) Betätigungsmittel (104) umfasst, die es erlauben das Element mit Federeigenschaften (103) zu spannen, um somit eine nach unten gerichtete Zugspannung (F) auf das Gegengewicht (12) auszuüben.
Abstract:
Dieser an einer Führungsschiene (5) angeordnete Fixpunkt (14) besteht im wesentlichen aus einem entlang der Führungsschiene (5) bewegbaren Schlitten (19), der mittels Führungsschuhen (22) am freien Schenkel (5.2) der Führungsschiene (5) geführt ist und ein Joch (23) trägt. An der Führungsschiene (5) ist eine Konsole (24) angeordnet, an der sich ein Dämpfungselement (25) abstützt. Das Ende eines Riemens (11) ist mittels eines Verbindungselementes (26) gehalten, das wiederum mittels eines Zugstabes (27) und Muttern (28) am Joch (23) aufgehängt ist. Bei einer Nothaltsituation, bei der die Bremse der Antriebseinheit die Aufzugskabine bis zum Stillstand verzögert, werden die dabei auftretenden Verzögerungskräfte mittels Riemen (11), Verbindungselement (26) und Zugstab (27) auf das Joch (23) übertragen, wobei die Verzögerungskräfte eine Verschiebung des Schlittens (19) nach unten in die Einfederungslage entgegen dem Dämpfungsvermögen des Dämpfungselementes (26) bewirken.
Abstract:
Ein Aufzug (10) mit einer Aufzugskabine (14) weist Tragmittel auf, die eine 4:1-Aufhängung für die Aufzugskabine bilden und die Aufzugskabine mehrfach unterschlingen, wobei als Tragmittel mehrere parallel zueinander angeordnete flache Riemen (16) verwendet werden, wobei Rollen (15.1.1 - 15.2.3, 18.1.1 -18.2.3) mindestens einer die Riemen umlenkenden fixen Rollengruppe (15, 18) so angeordnet sind, dass die sich im Bereich dieser Riemenumlenkung befindenden Riemenabschnitte der parallel zueinander angeordneten Riemen (16) vertikal übereinander liegen.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen Aufzug (10) mit einer Kabine (11), die an Führungsschienen (12) geführt ist, und mit einer Sicherheitsbremse (1), die an der Kabine (11) angeordnet ist und die dazu ausgelegt ist bei Nichteinhalteneines Sicherheitskriteriums eine Bremskraft auf die Führungsschienen (12) auszuüben. Dabei umfasst die Sicherheitsbremse (1) ein Bremsgehäuse (2), das eine keilförmig ausgestaltete Öffnung aufweist, in der zumindest ein Teil einer Führungsschiene (12) einführbar ist, einen Bremskörper (3), der in der keilförmigen Öffnung zwischen einer die keilförmige Öffnung begrenzenden Fläche des Bremsgehäuses (2) und einer Führungsfläche der Führungsschiene (12) einführbar ist, einen Aktivierungsmechanismus (4), über den eine Aktivierungskraft auf den Bremskörper (3) übertragbar ist und über den der Bremskörper (3) an die begrenzende Fläche und Führungsfläche pressbar ist, und einen Freigabemechanismus (5), der mittelbar oder unmittelbar mit dem Bremskörper (3) verbunden ist und den Bremskörper (3) gegen die Aktivierungskraft in einer Ruheposition hält. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Freigabemechanismus (5) mindestens über einen Knickarm (6) verfügt, der in eine gestreckte Lage und eine geknickte Lage bringbar ist, wobei der Knickarm (6) in der gestreckten Lage den Bremskörper (3) in der Ruheposition hält und in der geknickten Lage die Aktivierungskraft für eine Übertragung aufden Bremskörper (3) freigibt.
Abstract:
Eine Tragmittelendverbindung (10) einer Aufzugsanlage ist so aufgebaut, dass ein Gehäuse (3) eine sich verjüngende Tasche (4) ausbildet, die im montierten Zustand der Tragmittelendverbindung (10) einen vom Tragmittel (1) umschlungenen, formbaren Körper (5) aufnimmt.
Abstract:
Ein Endverbinder zur Befestigung eines flachriemenartigen Tragmittels (2) eines Aufzugsystems umfasst ein Gehäuse mit zwei Seitenwänden (1.1, 1.2) und ein erstes und ein zweites Umschlingungselement (3, 4), das sich jeweils zwischen den beiden Seitenwänden erstreckt und von dem flachriemenartigen Tragmittel in einer vorgegebenen Anordnung umschlingbar ist, um das Tragmittel reibschlüssig in dem Endverbinder festzulegen. Auf wenigstens einer der beiden Seitenwände auf der den Umschlingungselementen abgewandten Außenseite ist die vorgegebene Anordnung des Tragmittels markiert.
Abstract:
Ein Modernisierungsverfahren zur Umrüstung einer hydraulisch betätigten Aufzuganlage in eine von einer Antriebsmaschine (3) mit Treibscheibe (4) angetriebene Aufzuganlage (1) ermöglicht die Umrüstung und Beibehaltung einiger wesentlicher Elemente der bestehenden Aufzuganlage. Dabei werden Kabinentragrollen (14, 15) unterhalb einer Unterseite (27) einer Aufzugkabine (13) im Bereich von einander gegenüberliegenden Stellen (52, 52') der Unterseite (27) der Aufzugskabine (13) angeordnet und mit der Aufzugkabine (13) verbunden. Ferner wird ein Tragmittel (20) an der Unterseite (27) der Aufzugkabine (13) entlang und um die Kabinentragrollen (14, 15) geführt. Das Tragmittel (20) wird ausserdem um die Treibscheibe (4) geführt, so dass das Tragmittel (20) zum Betätigen der Aufzugkabine (13), das heisst zum Heben und Senken, von der Treibscheibe (4) der Antriebsmaschine (3) antreibbar ist.
Abstract:
Ein Aufzugsantrieb (20) dient zum Antreiben und zum Halten einer Aufzugskabine und er enthält im wesentlichen ein Traktionsrad (22) zum Übertragen einer Antriebs- oder Haltekraft auf die Aufzugskabine, einen Motor (21) zum Antreiben des Traktionsrades (22) und eine Bremsanordnung zum Halten des Traktionsrades (22). Eine Antriebswelle (2) verbindet das Traktionsrad, den Motor und die Bremsanordnung miteinander. Die Bremsenordnung beinhaltet mindestens zwei Bremseinrichtungen (24.1, 24.2), wobei erfmdungsgemäss das Traktionsrad (22) zwischen den Bremseinrichtungen (24.1, 24.2) angeordnet ist. Dies ist vorteilhaft, da sich die Bremsmomente (M B1,2 ) welche vom Traktionsrad (22) auf die Bremseinrichtungen (24.1, 24.2) übertragen werden, aufteilen. Bei einer Vorteilhaften symmetrischen Aufteilung der Bremseinrichtungen (24.1, 24.2), je zur Hälfte auf beiden Seiten des Traktionsrades, reduziert sich ein zu übertragendes Moment in der Antriebswelle (2) auf die Hälfte. Ein Versagensrisiko, bzw. Bruchrisiko der Antriebswelle (2) wird dadurch deutlich reduziert. Zudem ist bei einem allfälligen Versagen der Antriebswelle (2) weiterhin eine Bremsfunktion gegeben, da die Bremseinrichtungen (24.1, 24.2) auf beide Seiten des Traktionsrades (22) verteilt sind.