Abstract:
Bei einer Straßenbankettplatte (1) zur Abstützung eines Fahrbahnrandes, umfassend eine erste Seitenfläche (2) und eine, der ersten Seitenfläche (2) gegenüberliegende zweite Seitenfläche (3), wird vorgeschlagen, dass die erste Seitenfläche (2) schräg gegenüber der zweiten Seitenfläche (3) angeordnet ist, dass die erste Seitenfläche (2) eine erste Verbindungseinrichtung (4) und die zweite Seitenfläche (3) eine zweite Verbindungseinrichtung (5) aufweist, dass die erste Verbindungseinrichtung (4) und die zweite Verbindungseinrichtung (5) jeweils wenigstens eine Feder (6) und eine im Wesentlichen gegengleich zur Feder (6) ausgebildete Nut (7) aufweisen, und dass die erste Verbindungseinrichtung (4) und die zweite Verbindungseinrichtung (5) derart ausgebildet sind, dass diese wahlweise mit der ersten Verbindungseinrichtung (4) oder der zweiten Verbindungseinrichtung (5) einer identisch ausgebildeten benachbarten Straßenbankettplatte (1) verbindbar sind.
Abstract:
Platte (1) zur Begrenzung einer Fahrspur (12,13) einer Straße bzw. zur Trennung zweier unmittelbar nebeneinander liegender Fahrspuren (12,13), wobei zumindest eine Längsseite (2,3) dieser Platte (1) mit einer, vorzugsweise in Gestalt einer ebenen Fläche ausgeführten, Abschrägung (8) ausgebildet ist.
Abstract:
The invention relates to a module (1) for forming a mobile protective wall (2) for flood protection, wherein the module (1) has a first end face (3) and a second end face (4) which lies opposite the first end face (3). The first end face (3) has an undercut groove (5), and the second end face (4) has a protrusion (6) which corresponds to the groove (5). The protrusion (6) is designed to removably form a pivot connection with another module (1) which has the first end face (3), and the pivot connection (7) can be pivoted by a specified pivot angle.
Abstract:
Platte (1) zur Begrenzung einer Fahrspur (12,13) einer Straße bzw. zur Trennung zweier unmittelbar nebeneinander liegender Fahrspuren (12,13), wobei zumindest eine Längsseite (2,3) dieser Platte (1) mit einer, vorzugsweise in Gestalt einer ebenen Fläche ausgeführten, Abschrägung (8) ausgebildet ist.