Abstract:
Die Erfindung betrifft eine an einem Trägerprofil (100) senkrecht zum Trägerprofil (100) verstellbar anbringbare Halteeinrichtung (10) für einen Querträger (110) in einem elektrischen Installations- Schaltschrank, mit einem am Trägerprofil (100) befestigbaren Halter (13) und mit einem im Halter (13) verschiebbar festlegbaren Bügel (25), der wenigstens zwei senkrecht zueinander verlaufende Bügelschenkel (233, 24) aufweist, wobei ein erster Bügelschenkel (24) am Halter (13) stufenlos veränderbar befestigbar ist und wobei am zweiten Bügelschenkel (23) der Querträger (110) befestigbar ist und der Halter (13) wenigstens eine seitliche Ausnehmung (50) zur Aufnahme eines Kontaktelementes (52) aufweist. Des Weiteren betrifft die Erfindung noch einen Schaltschrank, insbesondere einen Niederspannungs- oder Mittelspannungsschaltschrank, mit wenigstens einer derartigen Halteeinrichtung (10).
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Tür (10) für einen Geräteschrank, insbesondere Verteilerschrank, mit wenigstens einem lösbar daran befestigten Scharnier (12; 42), welches einen Scharnierkörper (30, 50) mit einem metallischen Scharnierstift (14, 44) aufweist, welcher Scharnierstift (14, 44) in eine hierfür vorgesehene Ausnehmung in dem betreffenden Geräteschrank eingreift und so die Tür (10) schwenkbar führt, wobei die Tür (10) an wenigstens einer Längsseite mit einem Falz (11) versehen ist, in welchen Falz (11) der Scharnierkörper (30, 50) eingesetzt und fixiert ist, und wobei der Scharnierstift (14, 44) in dem Scharnierkörper (30, 50) längsverschieblich geführt ist, so dass er an einer Stirnseite des Scharnierkörpers (30, 50) übersteht und in die vorgesehene Ausnehmung im Geräteschrank eingreift oder dass er in den Gehäusekörper einschiebbar ist und so die Verbindung der Tür (10) mit dem Geräteschrank löst.
Abstract:
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Schaltschrank (10) für die Haus- und/oder Industrieinstallation mit darin angeordneten Einbauteilen (12), die üblicherweise als Normfelder bezeichnet sind, deren Abmessungen standardisiert sind, wobei für einen erleichterten Einbau der im Schaltschrank (10) vorgesehene Einbauraum für die Einbauteile um einige Millimeter größer gewählt ist, als deren Abmessungen erfordern, so dass jeweils ein Spalt (11) zwischen dem Schaltschrank (10) und dem jeweiligen Einbauteil (12) entsteht, wobei für jeden Spalt 811) eine Abdeckung (14) vorgesehen ist, die den betreffenden Spalt (11) ausfüllt und als Berührungsschutz dient.
Abstract:
Ein Schrank, umfassend ein Schrankgehäuse 1 mit mindestens einer Seitenwand 2, in welche eine Wandöffnung 7 zur Durchführung von Stromschienen oder Leitungen einbringbar oder eingebracht ist, wobei die Wandöffnung 7 durch Entfernen eines Wandabschnitts aus der Seitenwand 2 erzeugbar oder erzeugt ist und wobei der Seitenwand 2 eine elektrisch isolierende Innenauskleidung 3 zugeordnet ist, ist im Hinblick auf die Aufgabe, einen Schrank, insbesondere einen Zähler- und/ oder Verteilerschrank, derart auszugestalten und weiter zu bilden, dass in diesem ein Montageraum, insbesondere zur Durchführung von Stromschienen und Leitungen, vergrößert werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenauskleidung (3) einen Bereich aufweist, in dem ein entnehmbarer Auskleidungsabschnitt (4) angeordnet oder ausgebildet ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft ein Schaltschrankgehäuse (1 a-1 d) mit mindestens einer Rückwand (2), einer Bodenwand (4a, 4b), einer Deckwand (6a-6d) und mindestens zwei Seitenwänden (11 a, 11 b), wobei • die Rückwand (2) und die Seitenwände (11a, 11 b) aus einem U-förmig gebogenen Blech (13a-13f) gebildet sind und eine nach innen gebogene Kante (16a-16c) aufweisen, wobei das Blech (13a-13f) vorbeschichtet ist, • die Bodenwand (4a, 4b) mindestens ein elektrisch isoliertes Kopfteil (12) und mindestens ein Abdeckteil (14) aufweist; • die Deckwand (6a-6d) mindestens ein elektrisch isoliertes Kopfteil (8a-8d) und mindestens ein Abdeckteil (10a-10c) aufweist; wobei ∘ das jeweilige Kopfteil (8a-8d, 12) dafür vorgesehen ist mit dem U-förmig gebogenen Blech (13a-13f) verbunden zu werden, so dass die jeweilige Kante (16a-16c) verdeckt ist; ∘ das jeweilige Abdeckteil (10a-10c, 14) dafür vorgesehen ist so an dem jeweiligen Kopfteil (8a-8d, 12) befestigt zu werden, dass dieses zumindest teilweise abgedeckt ist.
Abstract:
Die Erfindung betrifft eine Kabeldurchführung für eine Gehäusewandung, welche in Form einer ebenen Tragplatte aus einem Isoliermaterial, vorzugsweise Kunststoff, mit wenigstens einem als Sollbruchstelle vorgesehenen markierten Bereich gefertigt ist, der bedarfsweise als Kabeldurchgang dient, und an ihrem äußeren Rand mit einem umlaufenden Dichtflansch versehen ist, die an eine hierfür in einer Wand oder Zwischenwand, Decke oder einem Boden eines Verteilerschrankes, eines Verteilerkastens oder eines Zählerplatzes oder dergleichen vorgesehene Ausnehmung ansetzbar und fixierbar ist, wobei jedem markierten Bereich eine Vorrichtung zur Zugentlastung zugeordnet ist.