Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rolloanordnung für eine Fahrzeugkarosserie, wobei die Rolloanordnung zum Beschatten einer Öffnung in der Fahrzeugkarosserie vorgesehen ist, und eine auf einer Wickelrolle aufrollbare Rollobahn aufweist, sowie mindestens ein Lagerelement (10) zur drehbaren Lagerung der Wickelrolle an der Fahrzeugkarosserie. Erfindungsgemäß weist das Lagerelement (10) einen standardisierten Abschnitt (12) auf, der zur Verwendung für mehrere unterschiedliche Fahrzeugmodelle ausgebildet ist, sowie einen fahrzeugspezifischen Abschnitt (12), der zur Verwendung an einem bestimmten der unterschiedlichen Fahrzeugmodelle ausgebildet ist, sodass der standardisierte Abschnitt zusammen mit dem fahrzeugspezifischen Abschnitt kombiniert ein fahrzeugspezifisches Lagerelement ergeben. Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Zusammenbau einer solchen Rolloanordnung.
Abstract:
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einem beweglichen Element, wobei das bewegliche Element durch ein Verschiebeelement in Form eins schraubenförmigen Spiralkabels (10), oder eines Zahnriemens, oder einer Zahnstange, verlagerbar ist, wobei ein Antrieb in das Verschiebeelement eingreift. Erfindungsgemäß weist der Antrieb eine Schnecke (18) auf, welche in das Verschiebeelement eingreift.
Abstract:
Rolloanordnung (14) insbesondere eines Fahrzeugdaches (10) umfassend eine Rollobahn (16), die in einem Wickelbereich zu einem Rollowickel (20) aufwickelbar ist, und zwei beidseitig der Rollobahn (16) angeordnete Führungsschienen (24A, 24B) mit jeweils einer Führungsbahn (32), in der ein jeweiliges seitliches Führungsband (34) der Rollobahn (16) geführt ist, und welche über ein Rahmenquerteil (26) miteinander verbunden sind, in dem der Wickelbereich für die Rollobahn (16) ausgebildet ist. Die Führungsschienen (24A, 24B) haben jeweils eine glatt geschnittene, an das Rahmenquerteil (26) grenzende Stirnseite. Das Rahmenquerteil (26) weist für jede Führungsschiene (24A, 24B) ein Bandeinlaufelement (30) auf, das eine Einlaufbahn für das betreffende Führungsband (34) bildet, die durch mindestens eine innere Halterippe (36) und mindestens äußere Halterippe (38) für das Führungsband (34) definiert ist und die in die Führungsbahn (32) der betreffenden Führungsschiene (24A, 24B) übergeht.