Abstract:
In verschiedenen Ausführungsbeispielen wird ein Gehäuse (10) für ein optisches Bauelement (14) bereitgestellt. Das Gehäuse (10) weist einen Leiterrahmenabschnitt (12) und einen Formwerkstoff (18) auf. Der Leiterrahmenabschnitt (12) ist aus einem elektrisch leitenden Material gebildet und weist eine erste Seite und eine von der ersten Seite abgewandte zweite Seite auf. Der Leiterrahmenabschnitt (12) weist an der ersten Seite mindestens einen ersten Aufnahmebereich zum Aufnehmen des optischen Bauelements (14) und/oder mindestens ein Kontaktbereich (34) zum elektrischen Kontaktieren des optischen Bauelements (14) auf. Der Leiterrahmenabschnitt (12) weist mindestens einen Graben (20) auf, der in dem Leiterrahmenabschnitt (12) auf der ersten Seite neben dem Aufnahmebereich und/oder neben dem Kontaktbereich (34) ausgebildet ist. Der Leiterrahmenabschnitt (12) ist in den Formwerkstoff (18) eingebettet. Der Formwerkstoff (18) weist mindestens eine Aufnahmeausnehmung (19) auf, in der der erste Aufnahmebereich und/oder der Kontaktbereich (34) und der Graben (20) angeordnet sind.
Abstract:
Es wird ein Verfahren zur Herstellung eines optoelektronischen Halbleiterbauelements (10) mit zumindest einem ersten Bauteil (1) und einem zweiten Bauteil (2) angegeben, bei dem auf dem ersten Bauteil (1) ein Sintermaterial (3) aufgebracht wird, das zweite Bauteil (2) auf dem Sintermaterial (3) platziert wird und das Sintermaterial (3) unter Einwirkung von Wärme, Druck und Ultraschall während einer Sinterzeit zu einer Verbindungsschicht (30) zwischen dem ersten und zweiten Bauteil (1, 2) versintert wird. Das erste Bauteil (1) kann beispielsweise ein Leiterrahmen, ein Kunststoffträger, ein Kunststoffgehäuse, ein Keramikträger, eine Leiterplatte oder eine Kombination daraus sein. Das zweite Bauteil (2) kann ein optoelektronischer Halbleiterchip (Leuchtdiodenchip, Laserdiodenchip oder Photodiodenchip) oder ein optisches Bauteil (Linse, Fenster) sein. Alternativ kann die Verbindungsschicht (30) zwischen dem ersten Bauteil (1), beispielsweise einem ersten Trägerelement (einer Metallkernplatine oder einer Leiterplatte), und einem zweiten Trägerelement (20) ausgebildet werden, wobei das zweite Bauteil (2) auf dem zweiten Trägerelement (20) beispielsweise zumindest einen optoelektronischen Halbleiterchip (21) aufweist, der beispielsweise mittels des oben beschriebenen Sinterverfahrens auf dem zweiten Trägerelement (20) vor oder nach Verbinden des ersten Trägerelements (1) mit dem zweiten Trägerelement (20) befestigt wird.
Abstract:
Eine optoelektronische Anordnung, welche als ein optoelektronisches Bauelement (10, 20, 30, 40, 50, 60) ausgebildet ist, umfasst ein erstes korrodierbares Element (110) und eine erste Opferanode (120). Das erste korrodierbare Element (110) weist ein erstes korrodierbares Material (111) auf. Die erste Opferanode (120) weist ein erstes Opfermaterial (122) auf, das unedler als das erste korrodierbare Material (111) ist. Das erste korrodierbare Element (110) und die erste Opferanode (120) sind elektrisch leitend miteinander verbunden. Die optoelektronische Anordnung kann auch als eine optoelektronische Bauelementeanordnung (500, 600) ausgebildet sein.
Abstract:
Ein Verfahren zum Herstellen eines Gehäusedeckels (200) für ein Laserbauelement (100) umfasst: -Bereitstellen eines zumindest teilweise strahlungsdurchlässigen Fensters (201),das ein Aluminiumoxid aufweist, -Bereitstellen eines Kupferträgers (202) für das Fenster (201), -Ausbilden eines Kupferoxids (204) in einem Oxidbereichs (203) auf dem Kupferträger, -Anordnen des Fensters (201) an dem Oxidbereich (203), -Ausbilden einer eutektischen Verbindung (205) zwischen dem Fenster (201) und dem Kupferoxid (204) in dem Oxidbereich (203), und dadurch -Fixieren des Fensters (201) an dem Kupferträger (202).
Abstract:
Es wird ein Montageträger (1) für Halbleiterchips (9) angegeben, der eine für die Montage von Halbleiterchips (9) vorgesehene zweite Hauptfläche (102) und eine der zweiten Hauptfläche gegenüberliegende erste Hauptfläche (101) aufweist. Der Montageträger (1) weist außerdem einen Montagekörper (3) auf, wobei der Montagekörper (3) auf der der ersten Hauptfläche zugewandten Seite eine erste Metallisierung (4) aufweist und die erste Hauptfläche (101) eine Strukturierung (5) mit einer Mehrzahl von säulenartigen Strukturelementen (41) aufweist. Weiterhin wird ein Verfahren zur Montage eines Montageträgers (1) mit säulenartigen Strukturelementen (41) auf einem Anschlussträger (7) angegeben.