Verfahren zum Ausbilden einer Chipanordnung

    公开(公告)号:DE102013106299B4

    公开(公告)日:2019-06-06

    申请号:DE102013106299

    申请日:2013-06-18

    Abstract: Verfahren zum Ausbilden einer Chipanordnung (102), wobei das Verfahren Folgendes aufweist:• Ausbilden eines Passivierungsmaterials (108) über mindestens einem elektrisch leitenden Kontakt (106) eines Chips (104);• Ausbilden eines Kapselungsmaterials (112) über dem Passivierungsmaterial (108), wobei dabei das Passivierungsmaterial (108) nicht geöffnet ist und keine Gebiete des elektrischen leitenden Kontaktes (106) exponiert;• Ausbilden eines oder mehrerer Löcher (114) durch das Kapselungsmaterial (112) und das Passivierungsmaterial (108);• Bereitstellen eines elektrisch leitenden Materials (116) innerhalb des einen oder der mehreren Löcher (114), die das elektrisch leitende Material (116) elektrisch mit dem mindestens einen elektrisch leitenden Kontakt (106) verbinden;• Anordnen des Chips (104) über einem Chipträger (336) vor oder nach dem Ausbilden des Passivierungsmaterials (108) über dem elektrisch leitenden Kontakt (106) des Chips (104); und• nach dem Anordnen des Chips (104) auf dem Chipträger, Durchführen eines Aufrauprozesses auf dem Chipträger (336) nach dem Ausbilden des Passivierungsmaterials (108) und vor dem Ausbilden des Kapselungsmaterials (112).

    Chipanordnungen und ein Verfahren zum Ausbilden einer Chipanordnung

    公开(公告)号:DE102013106299A1

    公开(公告)日:2013-12-24

    申请号:DE102013106299

    申请日:2013-06-18

    Abstract: Es wird eine Chipanordnung (102) bereitgestellt. Die Chipanordnung (102) enthält: einen Chip (104), der mindestens einen elektrisch leitenden Kontakt (106) enthält; ein Passivierungsmaterial (108), das über den mindestens einen elektrisch leitenden Kontakt (106) ausgebildet ist; ein Kapselungsmaterial (112), das über dem Passivierungsmaterial (108) ausgebildet ist; ein oder mehrere Löcher (114), die durch das Kapselungsmaterial (112) und das Passivierungsmaterial (108) ausgebildet sind, wobei das Passivierungsmaterial (108) das eine oder die mehreren Löcher (114) mindestens teilweise umgibt; und elektrisch leitendes Material (116), das innerhalb des einen oder der mehreren Löcher (114) vorgesehen ist, wobei das elektrisch leitende Material (116) mit dem mindestens einen elektrisch leitenden Kontakt (106) elektrisch verbunden ist.

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